Unternehmensberatung für Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU)
Geschäftsführer der KMU-PARTNER UNTERNEHMENSBERATUNG GMBH ist Betriebswirt Karl Schüring. Karl Schüring war viele Jahre (ca. 25 Jahre) in verschiedenen mittelständischen Unternehmen und seit 1996 als freiberuflicher Berater tätig. Ab Oktober 2009 hat er die Geschäftsführung der KMU-PARTNER UNTERNEHMENSBERATUNG GMBH übernommen.
Outsourcing von Aufgaben der kaufmännischen Leitung ( Artikel weiter unten.)
Zur Unternehmensberatung gehören im weitesten Sinne fast alle denkbaren externen Dienstleistungen, auch wenn Sie nur sehr begrenzte bzw. spezifische Beratungsleistungen beinhalten.
So gehören zur Unternehmensberatung auch die freiberuflichen Beratungsfelder wie Rechts- und Steuerberatung. Diese Beratungsfelder sind ausschließlich den Angehörigen der Berufsgruppen vorbehalten. Betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung schließt Rechts- und Steuerberatung im Wesentlichen aus.
Das weite Feld der betriebswirtschaftlichen Beratung gehört zur klassischen Unternehmensberatung. Aber hier finden sich bereits vielfältige spezifische Ausprägungen, sowohl von den Beratungsinhalten oder Tätigkeitsschwerpunkten als auch bezüglich der Zielgruppen (Unternehmensgrößen, Branchen etc.). Aber auch angrenzende Beratungsleistungen werden zur Unternehmensberatung gezählt, so zum Beispiel die Beratungsleistungen von Banken und Versicherungen bis hin zur Software- und EDV-Beratung.
Klein- und Mittelbetriebe stellen jedoch einen weiteren Anspruch an Unternehmens-beratung: Sie brauchen weniger eine konzeptionelle Beratung, sondern vielmehr Unterstützung und auch tätige Mitarbeit in den kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Aufgaben, die sie aufgrund ihrer Größe und Struktur bzw. mit eigenem Personal oft nicht abdecken können.
Da sind zum Beispiel die über eine Buchführung hinausgehenden Anforderungen an das Rechnungswesen und einem angemessenen Auftrags- und Baustellencontrolling für ein Unternehmen heutzutage existenziell wichtig. Wer sein Unternehmen vor negativen Entwicklungen bewahren will, muss regelmäßig und zeitnah wissen wo es steht: Bei Baustellen und Aufträgen für die wichtigsten Einzelkosten wöchentlich, für das Unternehmen monatlich. Die qualifizierte Ermittlung der Leistungsstände und der Werthaltigkeit von Forderungen etc. gehören ebenso dazu wie ein mindestens monatlich zu erstellender Liquiditätsplan.
Steuerberatung ist - wie gesagt - ebenfalls Unternehmensberatung, aber im Wesentlichen eben eine Beratung zu steuerlichem Fragen. Dies schließt eine allgemeine (verbale) betriebswirtschaftliche Beratung nicht aus. Die Umsetzung der Anforderungen an das Rechnungswesen und einem Auftrags- und Baustellencontrolling ist aber Übung und Fleißarbeit, die oft nur durch tätige Mitarbeit geleistet und in die Praxis umgesetzt werden kann. So hat sich eine sinnvolle Aufgabenteilung zwischen der steuerlichen Beratung und der betriebswirtschaftlichen Betreuung mit der Möglichkeit von tätiger Mitarbeit des betriebswirtschaftlichen Beraters (monatlich, stunden- oder tageweise) bestens bewährt.
Outsourcing von Aufgaben der kaufmännischen Leitung
Immer dann, wenn Schwerpunkte der kaufmännischen Leitung Führungsaufgaben im Rechnungswesen und Controlling sind, besteht für Kleine und Mitteldständische Unternehmen (KMU) die Option, diese Aufgaben einem externen Controller zu übertragen. Die Übertragung dieser Aufgaben auf einen externen Controller führt in der Regel auch zu erheblichen Kosteneisnparungen. Der erfahrende Controller konzentriert die Arbeiten auf wenige Tage im Monat, ist bei Bedarf aber auch ansonsten verfügbar. Zudem verfügt der externe Controller bei entsprechender Qualifikation über größere Erfahrungen, bringt betriebswirtschaftliches Beratungspotenzial ein und ist unabhängig. Während Routineaufgaben wie Rechnungsprüfung, Kontierung, Buchung, Zahlungsverkehr etc. von eigenen Mitarbeitern erledigt werden, erstellt der externe Controller monatlich (oder vierteljährlich) die Auftrags-, Baustellen- und Unternehmensanalysen. Er achtet dabei auf ein qualifiziertes Rechnungswesen und schafft so die Voraussetzungen für zeitnahe, aussagefähige Informationen für interne und externe Zwecke. Dabei spielt die Zusammenarbeit mit dem steuerlichen Berater des Unternehmens eine wichtige Rolle. Im Tätigkeitsschwerpunkt Rechnungswesen und Controlling betreut die KMU-PARTNER UNTERNEHMENS- BERATUNG Betriebswirt Karl Schüring seit 1996 Klein- und Mittelbetriebe auch in diesen betriebswirtschaftlichen Aufgaben. Vielfach besteht mit Klein- und Mittelbetrieben eine mehrjährige, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Übernahme der Aufgaben beginnt mit einer Analyse der Strukturdaten des Unternehmens. Gemeinsam mit der Unternehmensleitung werden die Arbeitsinhalte und Ziele für eine Zusammenarbeit konzipiert. Schon bald ist der externe Controller auch bei nur tageweiser Anwesenheit im Monat fest in das organisatorische Umfeld des Unternehmens integriert. Alternativ zur oft zu umfangreichen Branchensoftware stellt KMU-PARTNER eine eigens für Klein- und Mittelbetriebe entwickelte Software zur Auftrags-, Baustellen- und Unternehmenscontrolling zur Verfügung. Weitere Tätigkeitsfelder der KMU-PARTNER UNTERNEHMENSBERATUNG sind allgemeine betriebswirtschaftliche Beratungen von der Analyse bis zur konzeptionellen Ausarbeitung erforderlicher Maßnahmen und Restrukturierungen bis hin zur Begleitung in der Umsetzung. Dazu gehört die Beratung bei Existenzgründungen bis zur betriebswirtschaftlichen Begleitung im Vorfeld und im Umfeld der Insolvenz. Das auf Klein- und Mittelbetriebe ausgerichtete Beratungsunternehmen arbeitet interdisziplinär bei entsprechendem Bedarf auch mit auf bestimmte Beratungsfelder spezialisierte Unternehmensberater, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte zusammen
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